2009
9.10
Arbeitsunfall
Arbeits – , Wege – und Schulunfälle
Die Praxis hat die Zulassung der Berufsgenossenschaften, alle Arbeits – und Schulunfälle zu behandeln.
Die Behandlung eines frischen Unfalles erfolgt sofort ohne Terminvereinbarung.
Wir übernehmen auch die Weiterbetreuung nach auswärtiger Behandlung oder einer Notfallversorgung in einem Krankenhaus.
Für Fragen zur Anerkennung der Berufskrankheiten und deren Behandlung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Wir erstellen Gutachten für
gesetzliche Unfallversicherungen ( BG )
private Unfallversicherungen
Sozialgericht
Freie Gutachten.